ausgleichskasse des Kantons Neuenburg
 
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Versicherungsausweis/Individuelles Konto Alle Themen, die mit dieser Klassifikation zusammenhängen, sind überflogen worden. Benutzen Sie die oben angeführten Verbindungen um weiterhin unsere Informationen zu konsultieren.
 

Der Versicherungsausweis

Der neue Ausweis wird in der Regel nur einmal ausgestellt für Versicherte, die Beiträge bezahlen oder Leistungen beziehen, ohne Beiträge zahlen zu müssen. Er hat die Grösse einer Kreditkarte und enthält den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum sowie die AHV-Nummer der versicherten Person.

Versicherungsausweis

  • Die AHV-Nummer wird Ihnen einmal zugeteilt und wird während Ihres ganzes Leben dieselbe bleiben.
  • Ein neue Versicherungsausweis muss bei Änderung des Namens, des Vornames, des Geburtsdatums oder auch bei Verlust des Ausweises ausgestellt werden.
  • Sämtliche Änderungen der Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität oder Geschlecht) müssen auch an Ihren Arbeitgebenden, die Ausgleichskasse, die Ihre Beiträge bezieht oder an die nächste AHV-Zweigstelle gemeldet werden.
  • Die Personen, die noch den alten Ausweis (graue Karte) besitzen, müssen diesen aufbewahren.
  • Die Kassenstempel, wie sie auf der bisherigen AHV-Karte zu finden waren und die Rückschlüsse auf frühere Arbeitsverhältnisse zuliessen, gibt es nicht mehr. Eine Liste mit Adressen der zuständigen AHV-Ausgleichskassen, welche unter Ihrem Namen ein individuelles Konto führen, finden Sie im Inforegister der zentralen Ausgleichskasse.
  • Die Ausgleichskassen können die von einem amtlichen Bevölkerungsregister validerten Daten nicht ändern oder korrigieren. Falls der ausgestellte Versicherungsausweis mit den Personalien nicht übereinstimmt, kommt es dem Versicherten zu, den Formular für Antrag auf Berichtigung der Personalien in einem amtlichen Personenregister des Bundes zu vervollständigen. 

Anmeldung für einen Versicherungsausweis
Adressen der AHV-Ausgleichskassen


Der Versicherungsnachweis

Der Versicherungsnachweis bestätigt dem Arbeitnehmer, dass er von seinem Arbeitgeber bei der zuständigen Ausgleichskasse angemeldet wurde. So hat der Arbeitnehmer die Gewissheit, dass die ausstellende Kasse nunmehr sein individuelles AHV-Konto führt. Der Versicherungsnachweis wird immer dann ausgestellt, wenn der Versicherte von seinem Arbeitgeber bei einer Ausgleichskasse angemeldet wird. Im Laufe des Berufslebens kann es also sein, dass der Versicherte mehrere Versicherungsnachweise von unterschiedlichen Ausgleichskassen erhält.
Die Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen und Rentner erhalten keinen Versicherungsnachweis.

Beispiel eines Versicherungsnachweis


Personaleinstellung
Neu eingestellte Mitarbeiter sollen von Arbeitgebern innerhalb von 30 Tagen nach dem Dienstantritt bei der Ausgleichskasse (Art. 136 AHVV) angemeldet werden.
Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, Ihre Kasse über jegliche deutliche Änderung der Lohnsumme im laufenden Jahr zu verständigen (Abweichung von mindestens 10% der Lohnsumme und mehr als Fr. 20'000.-).


Anmeldung neuer Mitarbeiter
Sie müssen die AHV-Karte nicht mehr schicken, sondern Sie melden Ihre Mitarbeiter bei uns mittels des Formulars Online Eintritts- oder Austrittsanmeldung für Personal an (für Personen, die bereits eine Versichertennummer besitzen). Wir registrieren dann die Mitarbeiter und senden Ihnen einen Brief als Versicherungsnachweis ab.
Falls noch nie einen Versicherungsausweis für den Arbeitnehmer erstellt wurde oder der bisherige Ausweis verloren ging od. unansehnlich ist oder falls mehrere Ausweise ausgestellt worden sind, ist das Formular Anmeldung für einen Versicherungsausweis auszufüllen und zusammen mit der Kopie eines offiziellen Personalausweises einzureichen.




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