Der Versicherungsnachweis bestätigt dem Arbeitnehmer, dass er von seinem Arbeitgeber bei der zuständigen Ausgleichskasse angemeldet wurde. So hat der Arbeitnehmer die Gewissheit, dass die ausstellende Kasse nunmehr sein individuelles AHV-Konto führt. Der Versicherungsnachweis wird immer dann ausgestellt, wenn der Versicherte von seinem Arbeitgeber bei einer Ausgleichskasse angemeldet wird. Im Laufe des Berufslebens kann es also sein, dass der Versicherte mehrere Versicherungsnachweise von unterschiedlichen Ausgleichskassen erhält.
Die Selbständigerwerbenden, Nichterwerbstätigen und Rentner erhalten keinen Versicherungsnachweis.
Beispiel eines Versicherungsnachweis