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30.11.2007 -  Familienzulagen für Landwirte gültig ab 1. Januar 2008

Der Bundesrat hat beschlossen, die Familienzulagen in der Landwirtschaft ab 1. Januar 2008 wie folgt anzupassen :

  • Abschaffung der Einkommensgrenze für Landwirte,
  • Erhöhung der Ansätze der Kinderzulagen für Landwirte um Fr. 15.- auf neu Fr. 190.- pro Kind und Monat im Talgebiet und auf Fr. 210.- im Berggebiet,
  • Abschaffung des um Fr. 5.- höheren Ansatzes der Kinderzulage ab dem dritten Kind.


 


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