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Der Bundesrat hat beschlossen, die Familienzulagen in der Landwirtschaft ab 1. Januar 2008 wie folgt anzupassen :
- Abschaffung der Einkommensgrenze für Landwirte,
- Erhöhung der Ansätze der Kinderzulagen für Landwirte um Fr. 15.- auf neu Fr. 190.- pro Kind und Monat im Talgebiet und auf Fr. 210.- im Berggebiet,
- Abschaffung des um Fr. 5.- höheren Ansatzes der Kinderzulage ab dem dritten Kind.
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