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Neuigkeiten : |
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16.01.2012 |
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Anspruch der Familienzulagen bei unbezahltem Urlaub gültig ab 1. Januar 2012
Bei unbezahltem Urlaub werden die Familienzulagen oder die Differenzzahlungen noch während des laufenden und der drei folgenden Monate ausgerichtet, sofern der Jahreslohn immer noch Fr. 6'960.- erreicht.
Diese Regelung gilt für Männer und Frauen und insbesondere auch, wenn Frauen ihren 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub mittels unbezahlten Urlaubs verlängern.
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09.12.2011 |
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AHV/IV/EO-Beiträge für Studenten gültig ab 1. Januar 2012
Nichterwerbstätige Studierende schulden nur noch bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, den Mindestbeitrag. Danach gelten für sie die ordentlichen Regeln für Nichterwerbstätige (Beitragsbemessung auf Vermögen und Renteneinkommen).
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06.12.2011 |
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Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen gültig ab dem 1. Januar 2012
Das Gesetz über die Kinderbetreuung, welches das Stimmvolk am 19. Juni dieses Jahres angenommen hat, tritt per 1. Januar 2012 in Kraft.
Dieses Gesetz sieht vor, die Arbeitgeber als neue Partner ins Finanzierungssystem der Kinderbetreuungsstrukturen miteinzubeziehen. Diese sollen gemäss dem LAE durch einen neugeschaffenen Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen finanziert werden, der aus Staatssubventionen und Beiträgen der Arbeitgeber gespiesen wird.
Die Beiträge der Arbeitgeber sollen sich auf höchstens 0,18% des dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) unterstehenden Lohnes belaufen. Das Gesetz sieht vor, dass diese Beiträge durch die Familienausgleichskassen eingezogen werden und auf das Konto des Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen überwiesen werden.
Der Beitragssatz für 2012 wird auf 0,16% festgelegt. Dieser Beitrag ist vollumfänglich zulasten des Arbeitgebenden. Weitere Informationen... (Website auf französisch)
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27.10.2011 |
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Familienzulagen für Selbständigerwerbende in der ganzen Schweiz ab dem 1. Januar 2013
Ab dem 1. Januar 2013 haben auch Selbständigerwerbende gesamtschweizerisch Anrecht auf die national festgelegten Mindestbeiträge der Familienzulagen. Gleichzeitig müssen sie aber auch zu deren Finanzierung beitragen. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung angepasst. Das Parlament hatte die Ausdehnung der Familienzulagen auf Selbständigerwerbende in der Frühjahrssession beschlossen. Weitere Informationen...
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24.10.2011 |
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AHV/IV/EO-Beiträge für Nichterwerbstätige gültig ab 1. Januar 2012
Der Bundesrat hat beschlossen, den AHV/IV/EO-Höchstbeitrag der Nichterwerbstätigen auf Fr. 23'750.- pro Jahr zu erhöhen (bis dahin : Fr. 10'300.-). Weitere Informationen...
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21.10.2011 |
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Durschsnittliche Prämie für die obligatorische Versicherung Behandlung betreffend die Berechnung von den Ersatzleistungen gültig ab 1. Januar 2012
Die Durchsnittliche Prämie der obligatorische Versicherung betreffend die Berechnung von den Ersatzleistungen gültig ab dem 1. Januar 2012 beträgen Fr. 4'752.- für die Erwachsene (bisher Fr. 4'680.-), Fr. 4'500.- für die Erwachsene in Berufausbildung (bisher Fr. 4'392.-) und Fr. 1'068.- für die Kinder (bisher Fr. 1'080.-).
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05.10.2011 |
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Flexibles Rentenalter - Beginn des Anspruchs auf eine Altersrente gültig ab 1. Januar 2012
Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2012 eine ordentliche Altersrente beziehen wollen Weitere Informationen...
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03.10.2011 |
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AHV/IV/EO/ALV/FAK-Beiträge für Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber gültig ab 1. Januar 2012
Nach bisheriger gesetzlicher Regelung sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber, welche nicht via Arbeitgeber, sondern selber mit einer Kasse abrechnen, gegenüber andern Arbeitnehmenden privilegiert, weil das Gesetz einen maximalen Beitrag von 7,8% vorsieht, welcher bei kleinen Einkommen bis auf 4,2% absinkt. Weitere Informationen...
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01.07.2008 |
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Sind Sie Arbeitgeber und stellen Sie Personal ein ?
Bei Einstellung von Arbeitnehmern/Innen haben Sie uns bis zum heutigen Tag deren AHV-Versicherungsausweis(e) zukommen lassen. Ab jetzt und insofern die Betreffenden schon eine gültige AHV-Nummer haben, können Sie uns die Neuzugänge on-line zur Registrierung melden. Weitere Informationen...
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