Änderungen am 1. Januar 2025

Erhöhung der kantonalen Familienzulagen

Der Staatsrat hat beschlossen, den Betrag der kantonalen Familienzulagen per 1. Januar 2025 zu erhöhen:

  • CHF 240.00 pro Monat für die ersten beiden Kinder
  • CHF 270.00 pro Monat ab dem dritten Kind
  • Zuschlag von CHF 80.00 pro Monat bei Ausbildung (unverändert)

Die einmalige Geburtszulage hingegen bleibt unverändert bei CHF 1'200.

Fusion der Fonds FFPP und LFFD

Der Kanton Neuenburg besitzt zwei Fonds, die mit der Berufsbildung in Verbindung stehen:

  • den Fonds für die berufliche Aus- und Weiterbildung (FFPP)
  • den Fonds zur Förderung der beruflichen Grundbildung im dualen System (LFFD)

Diese beiden Fonds verfolgen identische Ziele, nämlich die Förderung und Unterstützung der Berufsbildung und die Erhöhung der Anzahl der dualen Ausbildungsplätze im Kanton. Daher haben die verschiedenen Partner der Berufsbildung, die wirtschaftlichen, institutionellen und gewerkschaftlichen Kreise sowie der Staatsrat nach Abwägung der Vor- und Nachteile der Schaffung eines einzigen Fonds beschlossen, diese beiden Fonds zusammenzulegen und ab dem 1. Januar 2025 einen Fonds für die Lehrlings- und Weiterbildung (LFAPP) zu schaffen. Der Beitragssatz für diesen Fonds wird 0,507% der Lohnsumme betragen, die den Beiträgen der Familienzulagen unterliegt, und wird vom Arbeitgeber getragen.

Schlüsselzahlen zu den Sozialversicherungen

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Schlüsselzahlen zu den Sozialversicherungen für das Jahr 2025:

Kennzahlen Sozialversicherungen ab 1. Januar 2025 (PDF, 116 Ko)