Anpassungen der Beitragssätze für Arbeitgeber und Selbstständige

Beitrag für die Familienzulagen

Der neue Beitragssatz für die Familienzulagen wird um weitere 0,1 Prozentpunkte gesenkt und beträgt ab dem 1. Januar 2023 1,9%. Der Beschluss vom 26. September 2022 wird daher aufgehoben.

Am vergangenen 4. Oktober haben wir Sie auf der Grundlage der Zahlen per Ende August 2022 darüber informiert, dass der Regierungsrat auf Vorschlag unserer Direktion und mit einer positiven Stellungnahme unserer Verwaltungskommission beschlossen hatte, den Beitragssatz unserer Mitglieder an unsere Familienausgleichskasse um 0,1 Prozentpunkte zu senken, so dass er ab dem 1. Januar 2023 2% betragen würde.

Heute, unter Berücksichtigung der neuen finanziellen Perspektiven per Ende Oktober 2022 und nach Prüfung durch unsere Direktion auf Antrag des Regierungsrates mit Zustimmung unserer Verwaltungskommission, die am 3. November tagte, hat unsere Familienausgleichskasse vorgeschlagen, ihren Beitragssatz ab dem 1. Januar 2023 um weitere 0,1 Prozentpunkte zu senken. Folglich wird ab diesem Datum der Beitragssatz für die Familienzulagen für die Mitglieder der CCNC auf 1,9% sinken. Der Regierungsratsbeschluss, der diesen neuen Beitragssatz festlegt, wurde am 18. November 2022 gefasst.

Unsere Mitglieder in den Bereichen Landwirtschaft und Weinbau sind von dieser Senkung nicht betroffen, bzw. der Beitragssatz für die Familienzulagen bleibt bei 2% (Bundesrecht in Umsetzung des FLG).

Beitrag für den Fonds zur beruflichen Grundbildung im Dualsystem (LFFD)

Der Grosse Rat hat beschlossen, den Beitragssatz für den Fonds zur beruflichen Grundbildung im Dualsystem (LFFD) ab dem 1. Januar 2023 von 0,58% auf 0,45% zu senken.

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung - Wegfall des Solidaritätsprozents

Der Bundesrat hat beschlossen, den Solidaritätsprozent des Beitrags an die Arbeitslosenversicherung ab dem 1. Januar 2023 abzuschaffen.

Tabelle der Beitragssätze für Arbeitgeber gültig ab 1. Januar 2023

Auf dem Bruttolohn berechnete Beiträge Arbeitgeber Arbeitnehmer Satz
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 4.35% 4.35% 8.70%
Invalidenversicherung (IV) 0.70% 0.70% 1.40%
Erwerbsausfallentschädigung (EO-MSE-VSE-BUE) 0.25% 0.25% 0.50%
Arbeitslosenversicherung (ALV 1) bis CHF 148'200.00 Bruttolohn 1.10% 1.10% 2.20%
Kantonale Familienzulagen (FZ) 1.90% - 1.90%
Fonds zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (FFPP) 0.087% - 0.087%
Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen (LAE) 0.18% - 0.18%
Fonds zur beruflichen Grundbildung im Dualsystem (LFFD) 0.45% - 0.45%
Total 9.017% 6.40% 15.417%
Verwaltungskosten Arbeitgeber Arbeitnehmer Satz
Die Verwaltungskosten sind auf die AHV/IV/EO-Beiträge berechnet 1.80% - 1.80%

Der Beitragssatz für die Familienzulagen in der Landwirtschaft und im Weinbau beträgt 2%, der Satz der diesbezüglichen Verwaltungskosten liegt bei 1.80% der AHV/IV/EO-Beiträge.

Tabelle der Beitragssätze für Selbstständige gültig ab 1. Januar 2023

Für Jahreseinkommen von mindestens CHF 58'800.00 gelten folgende Beitragssätze:

Art der Beiträge Satz
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 8.70%
Invalidenversicherung (IV) 1.40%
Erwerbsausfallentschädigung und Mutterschaftsentschädigung (EO) 0.50%
Zwischensumme 10.00%
Familienzulagen - berechnet auf das für AHV/IV/EO beitragspflichtige Einkommen bis zu einem massgebenden Jahreseinkommen von CHF 148'200.00

1.90%

Verwaltungskosten, berechnet auf die Summe der AHV/IV/EO-Beiträge 3.00%

Für Jahreseinkommen von weniger als CHF 58'800.00 gilt ein tieferer AHV-, IV- und EO-Beitragssatz. In diesem Fall gelten folgende Sätze:

Jährliches Erwerbseinkommen von mindestens aber weniger als Satz
CHF   9'800.00* CHF 17'500.00 5.371%
CHF 17'500.00 CHF 21'300.00 5.494%
CHF 21'300.00 CHF 23'800.00 5.617%
CHF 23'800.00 CHF 26'300.00 5.741%
CHF 26'300.00 CHF 28'800.00 5.864%
CHF 28'800.00 CHF 31'300.00 5.987%
CHF 31'300.00 CHF 33'800.00 6.235%
CHF 33'800.00 CHF 36'300.00 6.481%
CHF 36'300.00 CHF 38'800.00 6.728%
CHF 38'800.00 CHF 41'300.00 6.976%
CHF 41'300.00 CHF 43'800.00 7.222%
CHF 43'800.00 CHF 46'300.00 7.469%
CHF 46'300.00 CHF 48'800.00 7.840%
CHF 48'800.00 CHF 51'300.00 8.209%
CHF 51'300.00 CHF 53'800.00 8.580%
CHF 53'800.00 CHF 56'300.00 8.951%
CHF 56'300.00 CHF 58'800.00 9.321%
CHF 58'800.00 und mehr 10.000%

* Bei einem jährlichen Einkommen von weniger als CHF 9'800.00 ist ein Mindestbeitrag von CHF 514.00 zu entrichten.

    Beschluss über den Beitragssatz der Kantonalen Ausgleichskasse für Familienzulagen vom 18. November 2022
    Medienmitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO)