Die UVG/BVG-Kontrolle

Ein Arbeitgeber ist für alle obligatorischen Sozialversicherungen für sich und seine Mitarbeiter/innen verantwortlich, einschliesslich UVG und BVG. Die kantonale Ausgleichskasse hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass diese Verpflichtung eingehalten wird. Erläuterungen mit Rachel Stocco, spezialisierte Fachmitarbeiterin bei der Abteilung Beitragserhebung und Zulagen.

CCNC-Kapseln auf RTN als Replay