Die UVG/BVG-Kontrolle
Ein Arbeitgeber ist für alle obligatorischen Sozialversicherungen für sich und seine Mitarbeiter/innen verantwortlich, einschliesslich UVG und BVG. Die kantonale Ausgleichskasse hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass diese Verpflichtung eingehalten wird. Erläuterungen mit Rachel Stocco, spezialisierte Fachmitarbeiterin bei der Abteilung Beitragserhebung und Zulagen.