Eintragung ins Handelsregister und Mitgliedschaft bei einer Ausgleichskasse

Wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen und Ihr Unternehmen oder Ihre Gesellschaft im Handelsregister eingetragen haben, müssen Sie sich zwingend bei einer Ausgleichskasse anmelden, um die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Zu diesem Zweck wird Ihnen von der kantonalen Ausgleichskasse ein Formular zugesandt. Rachel Stocco, Sachbearbeiterin bei der Abteilung Beitragserhebung und Zulagen, berichtet über die Situation.

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