Hilflosenentschädigungen (HE)

In Zusammenarbeit mit der Invalidenversicherungsstelle des Kantons Neuenburg haben das Departement für Beschäftigung und sozialen Zusammenhalt sowie das Departement für Finanzen und Gesundheit ein Informationsblatt zu den Hilflosenentschädigungen (HE) erstellt. Diese Leistungen sind im Bundesrecht, das die Bereiche AHV und IV regelt, vorgesehen und gehen zu Lasten des Bundes.

Ziel ist es, die betroffenen Bevölkerungsgruppen über die Existenz dieser Hilfen und die Schritte, die sie unternehmen müssen, um sie zu erhalten, zu informieren. Für die beeinträchtigte Bevölkerung, die zu Hause lebt, stellt die Hilflosenentschädigung eine nicht unerhebliche, steuerfreie Einkommensergänzung dar, mit der verschiedene Leistungen finanziert werden können, die für ein Leben zu Hause unter den bestmöglichen Bedingungen notwendig sind. Für Personen, die in Langzeitpflegeheimen leben, stellt die Gewährung von Hilflosenentschädigungen ein zusätzliches Einkommen dar, das die kantonalen Ausgaben für Ergänzungsleistungen entlasten wird.

Das Informationsblatt wurde von der Invalidenversicherungsstelle des Kantons Neuenburg verfasst und ist in zwei Versionen erhältlich, eine für Personen im AHV-Alter und eine für IV-Bezügerinnen und -Bezüger.

    Informationsblatt über die Hilflosenentschädigung der AHV (nur auf Französisch verfügbar)
    Informationsblatt über die Hilflosenentschädigung der IV (nur auf Französisch verfügbar)