Reform AHV 21 - Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen
An seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Er hat zudem die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 24. März 2023.
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