Zahlungsplan 2025 für die AHV/IV/EL-Leistungen

Die Auszahlung der Leistungen der Altersversicherung, der Invalidenversicherung und der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erfolgt immer mit einer Fälligkeit am 2. Arbeitstag des Monats.

Hier der vorgesehene Zahlungsplan 2025 für die AHV/IV/EL-Leistungen:

Monate Fälligkeiten   Monate Fälligkeiten
Januar 06.01.2025   Juli 02.07.2025
Februar 04.02.2025   August 05.08.2025
März 04.03.2025   September 02.09.2025
April 02.04.2025   Oktober 02.10.2025
Mai 05.05.2025   November 04.11.2025
Juni 03.06.2025   Dezember 02.12.2025

Zu beachten ist, dass die Leistungen am Anfang des Monats für den laufenden Monat ausbezahlt werden.

Die Zahlungsaufträge sind so zu erteilen, dass die Renten und Hilflosenentschädigungen möglichst regelmässig am gleichen Datum, spätestens aber bis zum 20. Tag des Monats ausbezahlt werden (Art. 72 AHVV und Art. 82 IVV).