Am 14. April 2021 hat der Bundesrat die Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen bis 31. Mai 2021 verlängert. Folglich wurde der Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung für besonders gefährdete Personen bis 31. Mai 2021 verlängert.
Zu den besonders gefährdeten Personen gehören Schwangere sowie jene, die nicht geimpft sind und an einer der folgenden Vorerkrankungen leiden :
Die Entschädigung wird an den Arbeitgeber gezahlt, wenn der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlt. Dem Antrag muss ein ärztliches Attest beigefügt werden, welches der antragsstellenden Person die Zugehörigkeit zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen bescheinigt.