Im Rahmen der Finanzsanierung des Kantons Neuenburg hat der Staatsrat beschlossen für 2019 den Betrag der persönlichen Ausgaben, welche für die Berechnung der Ergänzungsleistungen für die Bewohner/innen der Pflegeheime oder der CIIS anerkannter Institutionen verwendet wird, zu kürzen.
Ab 2019 beträgt dieser Betrag somit CHF 250.00 pro Monat (CHF 260.00 bis 31.12.2018) für die Bewohner/innen der Pflegeheime und CHF 360.00 (CHF 400.00 bis 31.12.2018) für die Bewohner/innen von CIIS anerkannten Institutionen.
Der Staatsrat ist sich im Klaren, dass diese Entscheidung eine Verschlechterung des persönlichen Lebensstandards der betroffenen Personen schafft. Diese Entscheidung musste schweren Herzens getroffen werden.