Auch für das Jahr 2021 kann vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit kein Zins auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital abgezogen werden.
Der Zins entspricht nach Art. 18 Abs. 2 AHVV "der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen in Schweizer Franken der nicht öffentlichen inländischen Schuldner gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank". Berücksichtigt werden die ausgewiesenen Renditen von CHF-Anleihen verschiedener Schuldnerkategorien der drei Rubriken "Pfandbriefinstitute", "Geschäftsbanken" sowie "Industrie und Handel" mit einer Laufzeit von 8 Jahren. Die Daten werden im Datenportal der SNB publiziert. Der Durchschnitt beläuft sich für das vergangene Jahr auf 0,02%. Nach der Rundungsregel von Art. 18 Abs. 2 AHVV wird der massgebende Zinssatz auf das nächste halbe Prozent auf- oder abgerundet, womit für das Jahr 2021 ein Zinssatz von 0% resultiert.