Der Bundesrat hat beschlossen, die Altersrenten und die Hilflosenentschädigung der AHV ab 1. Januar 2015 anzupassen.
Der Bundesrat hat beschlossen, die Witwenrente/Witwerrente und die Waisenrente ab 1. Januar 2015 anzupassen.
Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2015 eine ordentliche Altersrente...
Hier der vorgesehen Zahlungsplan 2014 für die AHV/IV/EL-Leistungen :
Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2014 eine ordentliche Altersrente...
Ab 1. Januar 2013 beträgt die monatliche Waisenrente bei voller Beitragsdauer mindestens CHF 468.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 464.00) und höchstens CHF 936.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 928.00).
Ab 1. Januar 2013 beträgt die monatliche Rente bei voller Beitragsdauer mindestens CHF 1'170.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 1'160.00) und höchstens CHF 2'340.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 2'320.00).
Erhöhung der Hilflosenentschädigungen der AHV
Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2013 eine ordentliche Altersrente...
Ab 1. Januar 2013 beträgt die monatliche Witwenrente/Witwerrente bei voller Beitragsdauer mindestens CHF 936.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 928.00) und höchstens CHF 1'872.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 1'856.00).