Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) hat zum Ziel, das System der EL zu optimieren und von falschen Anreizen zu befreien.
Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2017 beizubehalten. Die Renten der 1. Säule werden angepasst, wenn die Lohn- und Preisentwicklung dies rechtfertigen. Für 2017 ist das nicht der Fall. Ohne...
Hier der vorgesehen Zahlungsplan 2016 für die AHV/IV/EL-Leistungen :
Die Durchsnittliche Prämie der obligatorische Versicherung betreffend die Berechnung von den Ergänzungsleistungen gültig ab dem 1. Januar 2016 beträgen
Sozialmedizinischen Institutionen des Kantons Neuenburg. Tarife der Heime für 2015.
Der Grosse Rat des Kantons Neuenburg hat anlässlich der heutigen Sitzung entschieden, die persönlichen Auslagen im Rahmen der Ergänzungsleistungen, welche den Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zur Verfügung stehen, nicht zu kürzen.
Hier der vorgesehen Zahlungsplan 2015 für die AHV/IV/EL-Leistungen :
Der Betrag, der im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist, beträgt ab 1. Januar 2015 neu
Die Durchsnittliche Prämie der obligatorische Versicherung betreffend die Berechnung von den Ergänzungsleistungen gültig ab dem 1. Januar 2015 beträgen
Der Regierungsrat des Kantons Neuenburg hat entschieden, ab 1. Januar 2015 die persönlichen Auslagen im Rahmen der Ergänzungsleistungen für Heimbewohner auf CHF 260.00 pro Monat zu reduzieren.