Private
Firmen
Partner und andere Institutionen
Über uns
Die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung (EO) entsprechen Ende 2015 wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen.
Der Bundesrat hat die Mindestbeiträge und die sinkende Skala der AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständigerwerbende angepasst. Ab 1. Januar 2016 ist die folgende sinkende Beitragsskala gültig :
Der Bundesrat hat den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung auf den 1. Januar 2016 erhöht. Die Neuregelung wirkt sich auch auf die Familienzulagen für Selbständigerwerbende aus.
Unser Schalter ist derzeit für die Öffentlichkeit geschlossen.
Unsere Telefonzentrale ist offen :
Wir beantworten direkte Anrufe :