Hier der vorgesehen Zahlungsplan 2016 für die AHV/IV/EL-Leistungen :
Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass ab dem 24. Oktober 2015 unser ePortal folgende neuen Funktionalitäten bieten wird :
Die Durchsnittliche Prämie der obligatorische Versicherung betreffend die Berechnung von den Ergänzungsleistungen gültig ab dem 1. Januar 2016 beträgen
Die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung (EO) entsprechen Ende 2015 wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen.
Der Bundesrat hat die Mindestbeiträge und die sinkende Skala der AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständigerwerbende angepasst. Ab 1. Januar 2016 ist die folgende sinkende Beitragsskala gültig :
Der Bundesrat hat beschlossen, den AHV/IV/EO-Mindestbeitrag der Nichterwerbstätigen auf CHF 478.00 (bis dahin : CHF 480.00) und den AHV/IV/EO-Höchstbeitrag auf CHF 23'900.00 pro Jahr zu senken (bis dahin : CHF 24'000.00).
Der Bundesrat hat beschlossen, ab 1. Januar 2016 den AHV/IV/EO-Mindestbeitrag der Studenten auf CHF 478.00 pro Jahr zu senken (bis 31. Dezember 2015 : CHF 480.00).
Der Bundesrat hat den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung auf den 1. Januar 2016 erhöht. Die Neuregelung wirkt sich auch in der Arbeitslosenversicherung aus.
Der Bundesrat hat den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung auf den 1. Januar 2016 erhöht. Die Neuregelung wirkt sich auch auf die Familienzulagen für Selbständigerwerbende aus.
Unsere Institution wird am Freitag 4. September 2015 ausnahmsweise geschlossen sein.