Der Bundesrat hat beschlossen, den AHV/IV/EO-Mindestbeitrag der Nichterwerbstätigen auf CHF 478.00 (bis dahin : CHF 480.00) und den AHV/IV/EO-Höchstbeitrag auf CHF 23'900.00 pro Jahr zu senken (bis dahin : CHF 24'000.00).
Der Bundesrat hat beschlossen, ab 1. Januar 2016 den AHV/IV/EO-Mindestbeitrag der Studenten auf CHF 478.00 pro Jahr zu senken (bis 31. Dezember 2015 : CHF 480.00).
Der Bundesrat hat den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung auf den 1. Januar 2016 erhöht. Die Neuregelung wirkt sich auch in der Arbeitslosenversicherung aus.
Der Bundesrat hat den Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung auf den 1. Januar 2016 erhöht. Die Neuregelung wirkt sich auch auf die Familienzulagen für Selbständigerwerbende aus.
Unsere Institution wird am Freitag 4. September 2015 ausnahmsweise geschlossen sein.
Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2016 einen Rentenvorbezug beziehen...
Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass ab jetzt unser ePortal folgende neuen Funktionalitäten bieten wird :
Der Beitragssatz des Fonds zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (vollumfänglich zulasten des Arbeitgebenden) wird ab 1. Januar 2016 auf 0,087% erhöht (0,056% bis am 31. Dezember 2015) gemäss Beschluss des Staatrates vom 17. Juni 2015.
Sozialmedizinischen Institutionen des Kantons Neuenburg. Tarife der Heime für 2015.
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jährlich an die Wirtschaft zurückverteilt. 2015 wird eine Summe von rund CHF 236 Millionen an die Wirtschaft verteilt. Dieser Betrag entspricht anteilsmässig der von der Wirtschaft in diesem Jahr bezahlten...