Der Staatsrat hat beschlossen, die Familienzulagen ab 1. Januar 2015 anzupassen.
Hier der vorgesehen Zahlungsplan 2014 für die AHV/IV/EL-Leistungen :
Dieses ePortal stellt die Ausgleichskasse des Kantons Neuenburg ihren Mitgliedfirmen zur Verfügung. Dank diesem Tool, können Sie uns Mitarbeiter und Lohndaten jederzeit, einfach und schnell melden. Jedem Nutzer wird eine eigene, persönliche...
Die Durchsnittliche Prämie der obligatorische Versicherung betreffend die Berechnung von den Ersatzleistungen gültig ab dem 1. Januar 2014 beträgen CHF 4'848.00 für die Erwachsene (bisher CHF 4'776.00), CHF 4'644.00 für die Erwachsene in...
Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2014 eine ordentliche Altersrente...
Aufgrund der Teilrevision des Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes (AVIG) wird der bisherige Solidaritätsbeitrag ab einem Lohn von CHF 126'000.00 bis zu einem von CHF 315'000.00 pro Jahr deplafoniert
Ab jetzt haben Sie die Möglichkeit, unsere Rechnungen mittels E-Rechnung zu bezahlen. Dank diesem Service sparen Sie Zeit und Papier. Die ganze Transaktion wird elektronisch mit nur wenigen Mausklicks abgewickelt.
Der Beitragssatz des Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen (vollumfänglich zulasten des Arbeitgebenden) ist ab 1. Januar 2013 auf 0,17% erhöht (0,16% bis am 31. Dezember 2012).
Der Bundesrat hat beschlossen, den AHV/IV/EO-Mindestbeitrag der Nichterwerbstätigen auf CHF 480.00 (bis dahin : CHF 475.00) und den AHV/IV/EO-Höchstbeitrag auf CHF 24'000.00 pro Jahr zu erhöhen (bis dahin : CHF 23'750.00).
Die Durchsnittliche Prämie der obligatorische Versicherung betreffend die Berechnung von den Ersatzleistungen gültig ab dem 1. Januar 2013 beträgen CHF 4'776.00 für die Erwachsene (bisher CHF 4'752.00), CHF 4'572.00 für die Erwachsene in...