Der Anspruch auf Familienzulagen entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch. Der jährliche Bruttolohn muss mindestens der Hälfte der vollen Jahresmindestaltersrente, d.h. CHF 7'020.00 ab 1. Januar 2013 (bis am 31. Dezember 2012: CHF 6'960.00), oder...
Der Bundesrat hat die Mindestbeiträge und die sinkende Skala der AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständigerwerbende angepasst. Ab 1. Januar 2013 ist die folgende sinkende Beitragsskala gültig :
Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmende ab den 1. Januar 2013 angepasst.
Der Bundesrat hat beschlossen, ab 1. Januar 2013 den AHV/IV/EO-Mindestbeitrag der Studenten auf CHF 480.00 pro Jahr zu erhöhen (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 475.00).
Ab 1. Januar 2013 beträgt die monatliche Rente bei voller Beitragsdauer mindestens CHF 1'170.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 1'160.00) und höchstens CHF 2'340.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 2'320.00).
Erhöhung der Hilflosenentschädigungen der AHV
Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2013 eine ordentliche Altersrente...
Ab 1. Januar 2013 beträgt die monatliche Witwenrente/Witwerrente bei voller Beitragsdauer mindestens CHF 936.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 928.00) und höchstens CHF 1'872.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 1'856.00).
Ab 1. Januar 2013 beträgt die monatliche Waisenrente bei voller Beitragsdauer mindestens CHF 468.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 464.00) und höchstens CHF 936.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 928.00).
Der Betrag, der im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist, beträgt ab 1. Januar 2013 neu