Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2013 eine ordentliche Altersrente...
Ab 1. Januar 2013 beträgt die monatliche Witwenrente/Witwerrente bei voller Beitragsdauer mindestens CHF 936.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 928.00) und höchstens CHF 1'872.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 1'856.00).
Ab 1. Januar 2013 beträgt die monatliche Waisenrente bei voller Beitragsdauer mindestens CHF 468.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 464.00) und höchstens CHF 936.00 (bis am 31. Dezember 2012 : CHF 928.00).
Der Betrag, der im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist, beträgt ab 1. Januar 2013 neu
Mit der Revision am 1. Januar 2013 des Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) haben die Selbständigerwerbende auch FAK-Beiträge zu bezahlen.
Mit der Revision am 1. Januar 2013 des Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) werden die Selbständigerwerbende auch Anspruch auf Familienzulagen haben.
Mitglieder unserer Familienausgleichskasse mit einer Lohnsumme von über CHF 10'000'000.00 und einem Verhältnis zwischen gewährten Familienzulagen und vereinnahmten Beiträgen von weniger als 50% profitieren ab 1. Januar 2013 von einer Ermässigung des...
Arbeitgebende und Selbständigerwerbende, welche nur für die Abrechnung der Familienzulagen bei unserer Kasse angeschlossen sind, haben ab 1. Januar 2013 einen Verwaltungskostenbeitrag von 2% vom Beitrag an die Familienausgleichskasse zu entrichten.