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Mit der Revision am 1. Januar 2013 des Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) haben die Selbständigerwerbende auch FAK-Beiträge zu bezahlen.
Mit der Revision am 1. Januar 2013 des Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) werden die Selbständigerwerbende auch Anspruch auf Familienzulagen haben.
Mitglieder unserer Familienausgleichskasse mit einer Lohnsumme von über CHF 10'000'000.00 und einem Verhältnis zwischen gewährten Familienzulagen und vereinnahmten Beiträgen von weniger als 50% profitieren ab 1. Januar 2013 von einer Ermässigung des...
Arbeitgebende und Selbständigerwerbende, welche nur für die Abrechnung der Familienzulagen bei unserer Kasse angeschlossen sind, haben ab 1. Januar 2013 einen Verwaltungskostenbeitrag von 2% vom Beitrag an die Familienausgleichskasse zu entrichten.
Unser Schalter ist derzeit für die Öffentlichkeit geschlossen.
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