Am 27. Mai 2020 hat der Bundesrat seine Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gelockert.
Bei Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigungen für Ihre Mitarbeiter, bleibt die gesamte beitragspflichtige Lohnsumme unverändert.
Wir informieren Sie, dass unser Empfang ab Montag 8. Juni 2020 ab 08.00 Uhr wieder geöffnet wird. Es wird nur ein Schalter bedient.
Mit Beschluss vom 22. April 2020 hat der Bundesrat im Hinblick auf die schrittweise Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus und der damit eingehenden Wiederöffnung von Betrieben am 27. April und am 11. Mai 2020 eine Übergangsregelung...
An seiner Sitzung vom 29. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass bei verspäteter Zahlung der AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge während der ausserordentlichen Lage keine Verzugszinsen verlangt werden.
Der Staatsrat hat beschlossen, die Schliessung der physischen Schalter der kantonalen Verwaltung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (Covid-19) bis zum 7. Juni 2020 zu verlängern.
Im Anschluss an die Beschlüsse des Bundesrates über die Lockerung der Gesundheitssicherheitsmassnahmen gegen Covid-19 hat die Neuenburger Regierung die wichtigsten Themen dieser zweiten Phase des Kampfes gegen die Epidemie vorgestellt.
Die sukzessive Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfordert Anpassungen bei der Entschädigung des Erwerbsausfalls.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) passt die Fragen und Antworten zur Corona Erwerbsersatzentschädigung ständig an.