An seiner Sitzung vom 29. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass bei verspäteter Zahlung der AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge während der ausserordentlichen Lage keine Verzugszinsen verlangt werden.
Die sukzessive Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfordert Anpassungen bei der Entschädigung des Erwerbsausfalls.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten.
Der Bundesrat hat am Freitagnachmittag, 20. März 2020, Massnahmen bekannt gegeben, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus abzufedern.
Die Ausgleichskasse des Kantons Neuenburg ist mit Hochdruck dabei, die Massnahmen des Bundes vom 20. März 2020 umzusetzen. Allerdings werden die Arbeiten dazu eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Der Bundesrat hat am 20.03.2020 Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern.
Die Herausforderungen der aktuellen Pandemie betreffen auch den Justizbereich. Die Justiz muss aber gerade in Zeiten der Verunsicherung in ihren Kernfunktionen voll funktionsfähig bleiben.
Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldnern in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden. Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. März 2020...
Als Arbeitgebermitglied unserer Ausgleichskasse erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post die Dokumente zum Erstellen der Lohnbescheinigung und zum Berechnen der Familienzulagen für das Jahr 2019.
An seiner Sitzung vom 13. November 2019 hat der Bundesrat beschlossen, die Erhöhung des AHV-Beitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte per 1. Januar 2020 in Kraft zu setzen. Diese Anpassung geht auf das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Steuerreform...