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Der Staatsrat hat beschlossen, die Familienzulagen ab 1. Januar 2015 anzupassen.
Der Anspruch auf Familienzulagen entsteht und erlischt mit dem Lohnanspruch. Der jährliche Bruttolohn muss mindestens der Hälfte der vollen Jahresmindestaltersrente, d.h. CHF 7'020.00 ab 1. Januar 2013 (bis am 31. Dezember 2012: CHF 6'960.00), oder...
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