Der Beitragssatz des Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen zulasten der Arbeitgebenden bleibt für das Jahr 2017 unverändert...
Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2017 beizubehalten. Die Renten der 1. Säule werden angepasst, wenn die Lohn- und Preisentwicklung dies rechtfertigen. Für 2017 ist das nicht der Fall. Ohne...
Der Kanton Neuenburg möchte seine Mittel für die Bekämpfung der Schwarzarbeit, der Steuerhinterziehung und des Missbrauchs der Sozialhilfe ausbauen, um einen gesunden Arbeitsmarkt zu bewahren, die Angemessenheit in der Besteuerung zu garantieren und...
Der Bundesrat hebt die unterjährige Meldepflicht neuer Arbeitnehmender auf. Dazu passt er die Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) an.
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jährlich an die Wirtschaft zurückverteilt. 2016 wird eine Summe von rund CHF 232 Millionen an die Wirtschaft verteilt. Dieser Betrag entspricht anteilsmässig der von der Wirtschaft in diesem Jahr bezahlten...
Ab jetzt können Sie uns die jährlichen Lohndaten direkt ab Ihrem Lohnprogramm (ELM Standard) übermitteln.
Als Arbeitgebermitglied unserer Ausgleichskasse erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post die Dokumente zum Erstellen der Lohnbescheinigung und zum Berechnen der Familienzulagen für das Jahr 2015.
Der Beitragssatz des Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen (vollumfänglich zulasten des Arbeitgebenden) ist ab 1. Januar 2016 auf 0,18% erhöht (0,17% bis am 31. Dezember 2015) gemäss Beschluss des Staatrates vom 11. November 2015.
Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass ab dem 24. Oktober 2015 unser ePortal folgende neuen Funktionalitäten bieten wird :
Die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung (EO) entsprechen Ende 2015 wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen.