Der Bundesrat hat beschlossen, den AHV/IV/EO-Mindestbeitrag der Nichterwerbstätigen auf CHF 482.00 (bis dahin : CHF 478.00) und den AHV/IV/EO-Höchstbeitrag auf CHF 24'100.00 pro Jahr zu erhöhen (bis dahin : CHF 23'900.00).
Der Bundesrat hat die Mindestbeiträge und die sinkende Skala der AHV/IV/EO-Beiträge für Selbständigerwerbende angepasst. Ab 1. Januar 2019 ist die folgende sinkende Beitragsskala gültig :
Die massgebenden Beträge der kantonalen Durchschnittsprämien für das 2019 sind folgende :
Der Bundesrat hat beschlossen, die Altersrenten und die Hilflosenentschädigung der AHV ab 1. Januar 2019 anzupassen.
Der Bundesrat hat beschlossen, die Witwenrente/Witwerrente und die Waisenrente ab 1. Januar 2019 anzupassen.
Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmende ab den 1. Januar 2019 angepasst.
Internationale Beratungstage im Bereich der französischen Rentenversicherung werden am 16. und 17. Oktober 2018 in Genf organisiert.
Damit Sie Ihren Ruhestand gut vorbereiten können, geben wir Ihnen nachstehend die Bedingungen für den Anspruch auf eine Altersrente bekannt. Folgendes müssen Sie erfüllen, wenn Sie im Verlauf des Jahres 2019 einen Rentenvorbezug beantragen wollen
Die Informationsstelle AHV hat ein Erklärvideo zum Thema "Berechnung der Altersrente" erstellt.
Die Informationsstelle AHV hat ein Erklärvideo zum Thema "Flexibler Bezug der Altersrente" erstellt.