Die Ergänzungsleistungen (EL) sind eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Sie werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, wenn diese in der Schweiz wohnen und ihre gesetzlich anerkannten Ausgaben ihre anrechenbaren Einnahmen...
Die Herausforderungen der aktuellen Pandemie betreffen auch den Justizbereich. Die Justiz muss aber gerade in Zeiten der Verunsicherung in ihren Kernfunktionen voll funktionsfähig bleiben.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 beschlossen, die EL-Reform auf den 1.1.2021 in Kraft zu setzen. Zudem hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen zur Kenntnis genommen und die entsprechenden...
Die massgebenden Beträge der kantonalen Durchschnittsprämien für das 2020 sind folgende
Hier der vorgesehen Zahlungsplan 2020 für die AHV/IV/EL-Leistungen
Mit der Reform AHV 21 kann das Niveau der Renten gehalten und die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert werden. Sie verbessert den flexiblen Beginn des Rentenbezugs und setzt Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit. An seiner Sitzung vom 28....
Die Radio- und Fernsehempfangsgebühren werden seit 1. Januar 2019 nicht mehr von der Billag AG in Rechnung gestellt. Neu ist die Serafe AG für die Fakturierung dieser Gebühren zuständig.
Im Rahmen der Finanzsanierung des Kantons Neuenburg hat der Staatsrat beschlossen für 2019 den Betrag der persönlichen Ausgaben, welche für die Berechnung der Ergänzungsleistungen für die Bewohner/innen der Pflegeheime oder der CIIS anerkannter...
Hier der vorgesehen Zahlungsplan 2019 für die AHV/IV/EL-Leistungen :
Der Betrag, der im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs vorgesehen ist, beträgt ab 1. Januar 2019 neu