Naturalbezüge sind Bestandteile des Lohns, die nicht in Form von Geld ausbezahlt werden. Erhalten Arbeitnehmende - auch mitarbeitende Familienmitglieder der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers - im Betrieb oder im Hausdienst einen Naturallohn, wird dieser wie folgt bewertet :
Naturaleinkommen | im Tag | im Monat |
Frühstück | CHF 3.50 | CHF 105.00 |
Mittagessen | CHF 10.00 | CHF 300.00 |
Abendessen | CHF 8.00 | CHF 240.00 |
Unterkunft | CHF 11.50 | CHF 345.00 |
Volle Verpflegung und Unterkunft | CHF 33.00 | CHF 990.00 |
Erhalten nicht nur die Arbeitnehmenden selbst, sondern auch ihre Familienangehörigen freie Verpflegung und Unterkunft, werden folgende Zuschläge hinzugerechnet :
Andere Naturaleinkommen werden von Fall zu Fall von der Ausgleichskasse bewertet.
Für mitarbeitende Familienmitglieder der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers gelten folgende monatliche Globallöhne (Bar- und Naturallöhne) :
Für den Unterhalt von minderjährigen Kindern des mitarbeitenden Familienmitglieds wird ein Zuschlag von CHF 690.00 im Monat (1/3 des Globallohns für Alleinstehende) pro Kind zum Globallohn hinzugerechnet. Die Beiträge von mitarbeitenden Ehegatten, die keinen Barlohn beziehen, gelten als bezahlt, wenn die Betriebsinhaberin bzw. der Betriebsinhaber mindestens den doppelten jährlichen Mindestbeitrag (CHF 1'006.00) entrichtet hat.
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