Alle in der Schweiz wohnenden oder erwerbstätigen Personen sind versichert und müssen Beiträge bezahlen.
Schweizerische und ausländische Studierende mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO in der Höhe von CHF 503.00 jährlich (Mindestbeitrag) zahlen. Vom Beitrag werden zusätzlich 5% Verwaltungskosten erhoben (Ausgleichskasse des Kantons Neuenburg). Erwerbstätige Studentinnen und Studenten müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs Beiträge bezahlen. Studierende müssen keine Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten :
Studierende, die im betreffenden Kalenderjahr ein Erwerbseinkommen erzielen, von dem Beiträge von weniger als CHF 503.00 (Mindestbeitrag) entrichtet wurden, können sich diese Beiträge anrechnen lassen. Sie müssen nur noch die Differenz zum Mindestbeitrag bezahlen.
Nach Vollendung des 25. Altersjahr gelten für Studierende die ordentlichen Regeln für Nichterwerbstätige (Beitragsbemessung auf Vermögen und Renteneinkommen).
Die Universitäten und Lehranstalten reichen bei der Ausgleichskasse des Kantons Neuenburg einmal im Jahr eine Liste der bei ihnen eingeschriebenen Studentinnen und Studenten ein. Auf dieser Grundlage nimmt die Ausgleichskasse die Erfassung der Studierenden vor und erstellt eine Jahresrechnung der geschuldeten AHV/IV/EO-Beiträge.
Zur Erfassung der Studierenden zuständig ist die kantonale Ausgleichskasse am Sitz der Lehranstalt.
032 889 09 98
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