13. AHV-Rente ab Dezember 2026

Ab Dezember 2026 erhalten die Bezüger von Altersrenten eine 13. AHV-Rente, um ihr Einkommen aufzubessern.

  • die 13. AHV-Rente wird einmalig im Dezember zusammen mit der Monatsrente an die Bezüger einer aktiven AHV-Rente ausbezahlt
  • die 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel der Summe der tatsächlich ausbezahlten Altersrenten (ohne Berücksichtigung der Kinderrenten oder des Rentenzuschlages für Frauen der Übergangsgeneration AHV21)
  • sie wird anteilsmässig zu den im Laufe des Jahres bezogenen Altersleistungen berechnet
  • die erste Auszahlung erfolgt Anfang Dezember 2026
  • von den Versicherten sind keine besonderen Schritte erforderlich
  • die 13. AHV-Rente hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen
  • bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente oder einer Hinterlassenenrente erhalten keine 13. Rente.