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Arbeitslosenversicherung

Unsere Ausgleichskasse ist nur für die Erhebung der Beiträge der Arbeitslosenversicherung zuständig. Informationen betreffend Voraussetzungen für die Bewilligung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind in die Zuständigkeit der Arbeitslosenkasse des Kantons Neuenburg.

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Caisse cantonale neuchâteloise d'assurance-chômage
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