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AHV/IV-Rente
AHV/IV-Rente

Allgemeines

An der Volksabstimmung vom 25. September 2022 wurde die Stabilisierung der AHV (AHV21) angenommen. Die Änderungen werden schrittweise ab dem Jahr 2024 umgesetzt. Für die heutigen Rentnerinnen und Rentner ändert sich daher nichts.

Mit der Reform wird das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die Rente kann ab dem Jahr 2024 neu flexibel, zwischen 63 und 70 Jahren, bezogen werden. Ebenfalls können durch die Weiterarbeit nach dem 65. Altersjahr die Rente verbessert oder Beitragslücken geschlossen werden. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer erhält die AHV ausserdem zusätzliche Einnahmen.

Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen. Der Inhalt wird laufend erweitert. Ausführliche Informationen sind auch auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen zu finden.

Für detaillierte und verbindliche Auskünfte fehlen uns aktuell noch Ausführungsbestimmungen. Wir werden daher nicht in jedem Fall Berechnungen nach den neuen Regeln vornehmen können. Rentenvorausberechnungen für Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters betroffen sind, können wir bereits vornehmen.

    Bundesamt für Sozialversicherungen
    Antrag für eine Rentenvorausberechnung