Weiterarbeit nach dem Referenzalter
Zur Berechnung der Altersrente werden heute die AHV-Beiträge bis zum Jahr vor dem Rentenalter (Rentenalter = Referenzalter) berücksichtigt. Neu können Beiträge über das Referenzalter hinaus für die Höhe der Rente relevant sein.
Welche Vorteile hat die Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter?
Der heute geltende AHV-Freibetrag von CHF 1'400.00 pro Monat beziehungsweise CHF 16'800.00 pro Jahr für weiterarbeitende Alters-Rentnerinnen/-Rentner wird künftig freiwillig. Dieser Freibetrag gilt pro Arbeitgeber. Dadurch können nach dem Referenzalter zusätzliche Beiträge bezahlt werden. Diese können zu einer Verbesserung der bestehenden Rente führen. Dazu muss eine Neuberechnung der Rente erfolgen.
Wer kann von einer Neuberechnung profitieren?
Insbesondere Frauen und Männer, welche Beitragslücken aufweisen, können ihre Rente durch eine Weiterarbeit nach dem Referenzalter aufbessern unter Berücksichtigung der bezahlten AHV-Beiträge in dieser Zeit. Die Verbesserung der Rente gilt nur für bezahlte Beiträge ab dem 1. Januar 2024 und nur bis zur Höhe der maximalen Altersrente.
Wann kann eine Neuberechnung beantragt werden?
Eine Neuberechnung der Rente kann nach Erreichen des Referenzalters zwischen 65 und 70 Jahren einmalig erfolgen. Diese Neuberechnung gilt nur für die künftige Rente. Anträge sind wegen der Übergangsregelungen frühestens ab dem Jahr 2024 möglich.