Tätigkeitsberichte
Nach einem Jahr 2023, das ganz im Zeichen des Aufbruchs und der Reflexion stand, konnten 2024 die Weichen gestellt und eine strategische Ausrichtung für die kommenden Jahre festgelegt werden.
In den letzten Jahren mussten die Ausgleichskassen öffentliche Massnahmen umsetzen, die von unseren Bundes- und Kantonspolitikern beschlossen oder ihnen auferlegt wurden. Sie haben diese Massnahmen stets unter Einhaltung der vom Gesetzgeber festgelegten Fristen ausgeführt. Hier einige Beispiele:
- Einführung der Corona-Erwerbsersatzleistung
- Reform des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen
- Einführung des Vaterschaftsurlaubs und der Adoptionszulage
- Einführung von Übergangsleistungen für ältere Arbeitslose
- Einführung der Betreuungszulage für pflegende Angehörige
- Umsetzung der AHV-Reform 21
- Anpassung der kantonalen Familienzulagen
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