IV-Taggelder - Digitalisierung der Anwesenheitsbescheinigungen
Falls Sie Mitarbeiter beschäftigen, die von Wiedereingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung profitieren, werden die Anwesenheitsbescheinigungen für IV-Taggelder im Zusammenhang mit unserer neuen Fachanwendung sowie unserer verstärkten Nutzung digitaler Kanäle künftig digital bearbeitet.
Wenn Sie als connect-Benutzer angemeldet sind
Sie erhalten Anwesenheitsbescheinigungen und Abrechnungen künftig direkt über connect. Ein Versand per Post findet nicht mehr statt. Dazu muss Ihnen Ihr connect-Administrator die entsprechenden Zugriffsrechte zugewiesen haben.
Wenn Sie noch keine connect-Anmeldedaten haben
Wenn Sie bei unserer Ausgleichskasse versichert sind, können Sie sich registrieren, um einen connect-Zugang zu erhalten:
Nach der Anmeldung haben Sie online Zugriff auf die Anwesenheitsbescheinigungen sowie auf die Abrechnungen. Ausserdem können Sie Ihre Meldungen direkt online eingeben und weitere digitale Dienste nutzen.
Falls Sie connect nicht nutzen möchten, werden Ihnen die neuen monatlichen Bescheinigungen per Post zugestellt. Diese bieten zwei Möglichkeiten zur Beantwortung: Entweder greifen Sie über den Link und den bereitgestellten Zugangscode auf das Dokument zu oder Sie scannen den auf dem Brief angegebenen QR-Code ein.
Diese Änderungen treten mit der Erstellung der Anwesenheitsbescheinigungen für den Monat April 2026 in Kraft.
Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.