Lohnmeldung 2025
Wenn Sie als Arbeitgeber bei unserer Ausgleichskasse angeschlossen sind, erhalten Sie in den nächsten Tagen die Lohnmeldung für das Jahr 2025.
Sie müssen uns die vollständig ausgefüllte Lohnmeldung bis spätestens 30. Januar 2026 übermitteln. Wenn Sie Ihre Meldung fristgerecht einreichen, vermeiden Sie Verzugszinsen (5%).
Sparen Sie Zeit und Papier und übermitteln Sie die Lohnmeldung online über unser Portal connect oder über die Swissdec-Schnittstelle.
Sie haben bereits Zugang zu connect
Sobald die Abgabe der Lohnmeldung bevorsteht, finden Sie in Ihrem connect eine entsprechende Aufgabe für die Abgabe der Lohnmeldung. Durch Doppelklick auf die ausstehende Aufgabe "Lohnmeldung" öffnen Sie das Eingabefenster.
Sie haben keinen Zugang zu connect
Wenn Sie noch keinen Zugang zum Online-Portal connect haben, können Sie den persönlichen Einmalcode verwenden, den Sie in unserem Schreiben zur Übermittlung der Lohnmeldung finden. Mit diesem Einmalcode können Sie uns Ihre Lohnmeldung auf elektronischem Wege übermitteln.
Swissdec-Schnittstelle
Sie können uns die Lohnmeldung auch direkt aus Ihrer Lohnbuchhaltungssoftware (ELM-Standard) übermitteln. Dazu muss Ihre Lohnbuchhaltungssoftware von Swissdec zertifiziert sein.
Die folgenden Profile müssen Sie in Ihrer Lohnbuchhaltungssoftware für unsere Ausgleichskasse angeben:
- AHV: 024.000
- FAK: 024.000
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mitarbeit.