Nichterwerbstätig

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss Beiträge zur ersten Säule (AHV/IV/EO) leisten, auch Personen ohne Erwerbstätigkeit. Diese Verpflichtung verhindert sogenannte Beitragslücken bei der Berechnung, die später zu einer Kürzung der AHV-, IV- oder Hinterlassenenrente führen können. Auch wenn die Kassen bestimmte Kontrollen durchführen, ist es immer Aufgabe der Person selbst, sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäss versichert ist, und sich gegebenenfalls bei der Ausgleichskasse anzumelden.

Nichterwerbstätig