Scheidung oder Todesfall und die AHV
Eine Änderung der familiären Situation kann Auswirkungen auf die AHV-Rente und die Ergänzungsleistungen haben. Bei einer Scheidung oder einer gerichtlichen Trennung kann jeder Ehepartner seine eigene Rente beziehen, und die Einkünfte aus den Ehejahren werden unter Umständen zwischen beiden aufgeteilt. Im Todesfall hat der überlebende Ehepartner möglicherweise Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. In jedem Fall muss die Änderung unverzüglich der eigenen Ausgleichskasse gemeldet werden.