Studie zum Recht auf Ergänzungsleistungen

Menschen, die mit ihrer AHV- oder IV-Rente und mit anderem Einkommen oder Vermögen ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Das Gesetz verpflichtet die Kantone, die Öffentlichkeit angemessen über die Ergänzungsleistungen zu informieren, damit potenzielle Begünstigte ihre Rechte kennen und wissen, welche Schritte sie unternehmen müssen. Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) hat analysiert, wie die Kantone über die Ergänzungsleistungen (EL) informieren und wie das Anmeldeverfahren abläuft. Sie befragte AHV-Rentenbeziehende über ihren Informationsstand zu den EL und macht verschiedene Vorschläge, wie die Information und Unterstützung für die Versicherten verbessert werden können.

Medienmitteilung des Bundesrats