13. AHV-Rente

Die Volksinitiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)" wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2024 von einer Mehrheit des Volkes und der Stände angenommen. 

Dieses Ergebnis bedeutet, dass AHV-Rentnerinnen und -Rentner künftig eine zusätzliche monatliche Rente erhalten werden. Die Initiative zielte ausschließlich auf die Erhöhung der AHV-Renten ab, während die Hinterbliebenen- und Invalidenrenten weiterhin zwölfmal im Jahr ausgezahlt werden. Die Einführung der 13. Rente hat zudem keine Auswirkungen auf die Ergänzungsleistungen, und der Zuschlag kann weder zu einer Kürzung noch zu einem Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen.

In Bezug auf die nächsten Schritte können wir Folgendes angeben:

  • In einem ersten Schritt wird damit ein neuer Artikel 197, Ziffer 12 in der Bundesverfassung geschaffen. Die Ausgleichskassen werden ab 2026 eine 13. AHV-Rente auszahlen.
  • In einem zweiten Schritt muss das Bundesparlament das AHV-Gesetz im Gleichschritt anpassen. 
  • In einem dritten Schritt wird der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zur 13. AHV-Rente erlassen. Gleichzeitig werden die Richtlinien für die Durchführung veröffentlicht. Bis dahin können sich Interessierte über den Stand des Dossiers "13. AHV-Rente" informieren.

Erst wenn diese drei Schritte abgeschlossen sind und eine klare Regelung für die 13. AHV-Rente vorliegt, werden die Ausgleichskassen als ausführende Organe in der Lage sein, ihren Versicherten konkrete Informationen zu geben. 

Aber auch unter Zeitdruck wird die CCNC ihr Möglichstes tun, um die Erwartungen der Versicherten zu erfüllen. Seit 76 Jahren stehen wir im Dienste der Bevölkerung und der Unternehmen des Kantons Neuenburg. Wir werden alles daran setzen, um in der Lage zu sein, ab 2026 die 13. AHV-Rente auszahlen zu können.

Stand des Dossiers "13. AHV-Rente"