Rückverteilung der CO2-Abgabe an die Wirtschaft
Zwei Drittel der Erträge aus der CO2-Abgabe werden an die Wirtschaft und die Bevölke rung zurückverteilt. Über die Ausgleichskassen, welche die Verteilung an die Wirtschaft im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vornehmen, fliessen im Jahr 2026 rund 343 Millionen Franken an die Unternehmen zurück.
Besonderheiten der Rückverteilung an die Wirtschaft im Jahr 2026
Im 2026 erfolgt die Rückverteilung an die Wirtschaft nicht nur für das Jahr 2026, sondern wird zusätzlich für das Jahr 2025 nachgeholt. Insgesamt wird im 2026 eine Summe von rund 343 Millionen Franken an die Wirtschaft verteilt, davon 186 Millionen Franken für das Jahr 2025 und 157 Millionen Franken für das Jahr 2026.
Verteilungsfaktor für das Jahr 2025 und für das Jahr 2026
Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe, die von der Wirtschaft entrichtet wurden, werden an die Arbeitgeber proportional zur ALV1-Lohnsumme ihrer Arbeitnehmenden zurückverteilt. Basis für die Rückverteilung 2025 und 2026 bildet die ALV1-Lohnsumme des Jahres 2024. Der Verteilungsfaktor beträgt für das Jahr 2025 0.533‰ und für das Jahr 2026 0.449‰. Somit erhalten die Arbeitgeber pro CHF 100'000.00 abgerechneter ALV1-Lohnsumme des Jahres 2024 insgesamt CHF 98.20 für die Jahre 2025 und 2026 rückverteilt.
Massgebend für die Lohnsummenerhebung des Jahres 2024 ist die am 31. Oktober 2025 de klarierte ALV1-Lohnsumme. Nachträglich korrigierte Lohnsummen aus Arbeitgeberkontrollen werden nicht berücksichtigt. Die Ausgleichskassen nehmen die Verteilung der Gelder in der Regel im September im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vor, indem sie den je weiligen Betrag auszahlen oder verrechnen.