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Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter)
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Berechnung der Entschädigung des andern Elternteils (Vater oder Ehefrau der Mutter) für Selbstständigerwerbende
Das Ergebnis der Berechnung gilt für das Jahr 2024.
Das Ergebnis dieser Berechnung wird unter Vorbehalt angegeben. Einzig gültig ist die auf Grund der Unterlagen durchgeführte offizielle Berechnung.
Unsere Ausgleichskasse steht für weitere Auskünfte gerne zu Ihrer Verfügung.